Katzenschutzverordnung – was heißt das eigentlich?

Endlich Hilfe für die Straßenkatzen im Rhein-Kreis Neuss!

Im Juni hat der Kreistag einstimmig beschlossen, „eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im gesamten Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ zu erlassen, die – nach einer Übergangszeit von sechs Monaten – zum 1. Februar 2025 endgültig in Kraft tritt.

Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte vor:

  • Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung ist §13b des Tierschutzgesetzes. Das heißt, dass es sich – im Gegensatz zu den Verordnungen der Städte und Gemeinden, die der Gefahrenabwehr dienen – um eine tierschutzrechtliche Verordnung handelt.
  • Mit der Verordnung müssen alle Katzen mit Freigang, die fünf Monate alt und älter sind, fortpflanzungsunfähig gemacht werden. Andernfalls muss der Halter sicherstellen, dass diese Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben.
  • Außerdem ist der Halter verpflichtet, die Freigängerkatze durch einen Mikrochip oder Ear tipping kennzeichnen und registrieren zu lassen. Wir lehnen das Ear tipping aus tierschutzrechtlichen Gründen entschieden ab und werden ausschließlich chippen.
  • Aktuell enthält die Verordnung noch keine Konsequenzen wie ein Bußgeld, das z. B. in Düsseldorf gezahlt werden muss. Hier soll die Novellierung des Tierschutzgesetzes abgewartet werden. Sollte diese einen diesbezüglichen Passus enthalten, würde dieser denselben in der Verordnung für den Rhein-Kreis Neuss aufheben.
  • Die Verordnung bedeutet, dass es nun eine einheitliche Lösung für den gesamten Rhein-Kreis Neuss geben wird, was wir sehr unterstützen. Bis dato fehlten für vier der acht Städte Verordnungen: Dormagen, Kaarst, Meerbusch und Korschenbroich. „Das war sehr lückenhaft und Katzen halten sich nicht an Städtegrenzen“, erläutert Marianne Seligmann, unsere künftige Katzenschutzbeauftragte. Nun sind alle acht Städte beteiligt.
  • Wir begrüßen, dass die Veterinärbehörde die Federführung übernommen hat. Damit ist der Katzenschutz wieder da, wo er hingehört!

Wir sind unendlich erleichtert, dass der Kreistag die Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht hat. „Katzenkastration ist für mich Tierschutz“, so Marianne Seligmann. „Sie schützt das eigene Tier vor potenziell tödlichen Krankheiten wie FIV oder FELV, wenn diese sich beim Freigang mit Streunern paaren. Sie schützt Streuner vor weiterem Nachwuchs und Leid. Kater kommen durch weniger Revierkämpfe nicht verletzt nach Hause und laufen nicht über Kilometer den Katzen hinterher. Freigängerkatzen kommen nicht mit Nachwuchs nach Hause, der häufig einfach ausgesetzt wird.“

Wir werden uns natürlich mit vollem Einsatz darum kümmern, dass möglichst viele Katzen – Straßen- und Freigängerkatzen – kastriert und gechippt werden. Um diesen Katzen zu helfen, brauchen wir Ihre Hilfe. Spenden Sie noch heute! ♥

Die einfachen Wege an uns zu spenden

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Verwendungszweck: Katzenkastration

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